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Tiefgaragenreinigung: Person fegt die leere Fahrgasse einer Tiefgarage, von der Rampe fällt warmes Licht herein

Leistung · Nordrhein-Westfalen

Tiefgaragenreinigung.

Tiefgaragenreinigung für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Betreiber, nach individuell abgestimmtem Reinigungsplan.

Eine Tiefgarage nutzt sich anders ab als ein Treppenhaus: Reifenabrieb, Öl, Streusalz im Winter und Staub sammeln sich auf dem Boden, in den Rinnen und an den Wänden. Wer als Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Betreiber die Tiefgarage reinigen lassen will, plant die Tiefgaragenreinigung deshalb als eigene Aufgabe: mit festgelegtem Umfang, einem Rhythmus, der zur Nutzung passt, und einer Abstimmung des Zugangs, bevor der erste Termin stattfindet.

Für wen die Tiefgaragenreinigung gedacht ist

Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften mit Tiefgarage, für Gewerbeobjekte mit Stellplatzanlage, für Betreiber von Parkhäusern und Parkdecks und für Facility-Management-Unternehmen, die mehrere Objekte verwalten. Entscheidend ist, wie die Anlage genutzt wird, nicht die Rechtsform des Auftraggebers.

Typische Probleme in der Praxis

Die Probleme, die Verwaltungen und Betreiber beschäftigen, ähneln sich:

  • Ein grauer Film aus Reifenabrieb und Staub auf Fahrgassen und Stellplätzen
  • Salzränder und Schlieren nach dem Winter, die sich in die Rampe und in den Eingangsbereich ziehen
  • Verstopfte oder verschmutzte Rinnen und Bodenabläufe
  • Ölflecken unter Stellplätzen, über die sich Nutzer beschweren
  • Keine klare Zuständigkeit: Jeder geht davon aus, dass sich ein anderer kümmert
  • Unklare Absprache mit den Nutzern, wenn für eine Reinigung Stellplätze frei sein müssen

Was zur Tiefgaragenreinigung gehören kann

Welche Bereiche zur Reinigung gehören, legen wir pro Anlage fest und halten es schriftlich fest. Infrage kommen:

  • Fahrgassen und Stellplätze
  • Rampen, Zufahrten und Schleusenbereiche
  • Entwässerungsrinnen und Bodenabläufe
  • Wände, Säulen und Anfahrschutz, soweit vereinbart
  • Zugänge zu Treppenhaus und Aufzug
  • Müll- und Abstellbereiche

Laufende Reinigung, Grundreinigung, Sonderfall

Drei Fälle unterscheiden sich im Aufwand und werden getrennt geplant. Die laufende Reinigung hält eine gepflegte Anlage in einem festgelegten Rhythmus sauber. Je nach Anlage kann das wöchentlich, monatlich, saisonal oder einmal im Jahr sein; ein Rhythmus für alle Anlagen existiert nicht.

Die Grundreinigung bringt eine lange nicht gereinigte Anlage auf einen sauberen Stand, einmalig oder in größeren Abständen, etwa nach einer Sanierung, vor einem Verkauf oder wenn der Zustand nach einem Winter nicht mehr hinnehmbar ist. Ein Sonderfall liegt vor, wenn einzelne Flächen stark belastet sind, etwa durch Öl, Reifenabrieb oder Streusalz. Welche Kombination zu Ihrer Anlage passt, klären wir mit Ihnen, bevor ein Angebot entsteht.

Vertragsformen und Rhythmus im Überblick

Welche Form passt, hängt davon ab, ob die Anlage gepflegt oder vernachlässigt ist und wer sie nutzt. Üblich sind vier Konstellationen:

  • Laufende Reinigung im festen Rhythmus als fortlaufender Auftrag
  • Einmalige Grundreinigung, zum Beispiel nach einer Sanierung oder als Neustart
  • Grundreinigung als Einstieg, danach laufende Reinigung im festgelegten Rhythmus
  • Zusätzliche Reinigung nach dem Winter, wenn Salz und Schmutz die Anlage belastet haben

Bodenbelag und Verschmutzung bestimmen das Vorgehen

Unbeschichteter Beton, beschichtete Böden und Asphalt verhalten sich bei Nässe, bei Öl und bei Salz unterschiedlich. Deshalb fragen wir zuerst nach dem Belag und danach, was sich auf dem Boden angesammelt hat. Was bei Ölflecken realistisch zu erreichen ist, hängt vom Material und vom Alter der Flecken ab; wir teilen Ihnen vor der Beauftragung unsere Einschätzung mit und versprechen kein Ergebnis, das sich aus der Ferne nicht beurteilen lässt.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Der Ablauf folgt der Reihenfolge der Entscheidungen:

  • Sie schicken uns die Angaben aus der Checkliste, wenn vorhanden mit Fotos.
  • Wir stimmen Umfang, Bodenbelag, Zugang und Besonderheiten der Anlage mit Ihnen ab.
  • Sie erhalten ein individuelles Angebot auf Basis dieser Angaben.
  • Umfang, Rhythmus, Laufzeit und Abrechnung halten wir schriftlich fest, damit Sie die Unterlage für Beirat, Eigentümerversammlung oder Mieterinformation nutzen können.
  • Die Reinigung erfolgt nach diesem Plan; ändert sich die Nutzung der Anlage, passen wir den Plan an.

Zugang, Sperrung und Sicherheit

Eine Tiefgarage ist ein genutzter Verkehrsraum. Vor dem ersten Termin klären wir mit Ihnen: Wie kommen wir in die Anlage (Tor, Schranke, Schlüssel)? Müssen Stellplätze freigemacht werden und wer informiert die Nutzer? Welche Bereiche sind während der Arbeit gesperrt und wie werden sie abgegrenzt? Gibt es Wasser- und Stromanschlüsse? Nasse Böden sind rutschig, deshalb gehört die Abstimmung der Sperrung zur Planung.

Kosten und Umlage

Den Aufwand bestimmen vor allem Fläche und Zahl der Ebenen, Bodenbelag, Grad der Verschmutzung, Zugänglichkeit, gewünschter Rhythmus und die Tageszeit der Reinigung. Ohne Angaben zur Anlage lässt sich kein belastbares Angebot erstellen; deshalb fragen wir sie ab und nennen keinen Preis pro Quadratmeter, der für Ihre Anlage nicht gelten würde.

Zur Umlage: § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nennt als gemeinsam genutzte Gebäudeteile „wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs“; eine Tiefgarage führt die Aufzählung nicht ausdrücklich auf. Ob und wie die Reinigung umgelegt werden darf, entscheiden bei Mietverhältnissen der Mietvertrag, bei Eigentümergemeinschaften Gemeinschaftsordnung und Beschluss, im Zweifel mit rechtlicher Beratung durch Eigentümer oder Verwaltung.

Mehrere Anlagen, ein Plan

Wer mehrere Tiefgaragen verwaltet, bekommt Umfang, Rhythmus und Ansprechpartner einheitlich für alle Adressen. Unterschiede zwischen den Anlagen, etwa bei Belag, Zufahrt oder Entwässerung, halten wir je Objekt fest. Lässt sich die Tiefgarage mit der Treppenhaus- oder Unterhaltsreinigung der Häuser zusammenführen, legen wir das gemeinsam fest. Bei Parkhäusern und Parkdecks entscheiden Größe und Zahl der Ebenen darüber, wie die Anfrage geplant wird.

Das brauchen wir für Ihr Angebot

  • Adresse und Zahl der Anlagen
  • Fläche oder Zahl der Stellplätze und Ebenen
  • Bodenbelag: unbeschichtet, beschichtet, Asphalt oder unbekannt
  • Zufahrt: Tor, Schranke, Durchfahrtshöhe
  • Wasser- und Stromanschluss vorhanden ja oder nein
  • Entwässerung: Rinnen, Bodenabläufe, Abscheider ja, nein oder unbekannt
  • Besondere Verschmutzung: Öl, Salz, Laub, Bauschmutz
  • Gewünschter Rhythmus oder einmalige Reinigung
  • Wer Auftraggeber ist: Eigentümer, Verwaltung, Eigentümergemeinschaft oder Betreiber
  • Fotos der Anlage, wenn vorhanden

Fragen zur Tiefgaragen­reinigung.

Wer ist für die Reinigung der Tiefgarage zuständig?
Das regeln Gemeinschaftsordnung beziehungsweise Mietvertrag und Hausordnung. Eigentümer, Verwaltung oder Betreiber können eine Reinigungsfirma beauftragen.
Wie oft sollte eine Tiefgarage gereinigt werden?
Das hängt von Nutzung, Zahl der Stellplätze, Bodenbelag und Jahreszeit ab. Den Rhythmus legen wir mit Ihnen fest, nachdem wir die Anlage kennen; im Winter mit Streusalz kann ein anderer Rhythmus sinnvoll sein als im Sommer.
Was kostet eine Tiefgaragenreinigung?
Fläche, Ebenen, Bodenbelag, Verschmutzung, Zugänglichkeit und Rhythmus bestimmen den Aufwand. Mit diesen Angaben erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Sind die Kosten der Tiefgaragenreinigung umlagefähig?
Das hängt vom Mietvertrag ab, in der Eigentümergemeinschaft von Gemeinschaftsordnung und Beschluss. § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung nennt Tiefgaragen nicht ausdrücklich. Die Einordnung klären Eigentümer oder Verwaltung, bei Bedarf mit rechtlicher Beratung.
Müssen Fahrzeuge während der Reinigung aus der Tiefgarage?
Das hängt von der Anlage und vom Vorgehen ab. Wir stimmen mit Ihnen ab, welche Stellplätze freigemacht werden müssen und wer die Nutzer informiert.
Lassen sich Ölflecken entfernen?
Das hängt von Bodenbelag und Alter der Flecken ab. Beton nimmt Öl auf; was erreichbar ist, beurteilen wir anhand Ihrer Angaben und sagen es Ihnen vor der Beauftragung.
Übernehmen Sie auch Parkhausreinigung und Parkdeckreinigung?
Bei Parkhäusern und Parkdecks entscheiden Größe und Zahl der Ebenen. Schicken Sie uns diese Eckdaten, dann antworten wir, ob wir den Auftrag übernehmen können.
Kann die Tiefgaragenreinigung mit der Treppenhausreinigung kombiniert werden?
Ja. Tiefgarage, Treppenhäuser und Eingangsbereiche lassen sich in einem Plan mit einem Ansprechpartner bündeln.

Tiefgaragenreinigung anfragen

Schicken Sie uns Adresse, Zahl der Stellplätze und, soweit bekannt, den Bodenbelag. Daraus erstellen wir Ihr individuelles Angebot.

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