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Leistung · Duisburg

Gastronomiereinigung in Duisburg

GlanzFix bietet Gastronomiereinigung in Duisburg an; das Unternehmen hat seinen Sitz in dieser Stadt. Wer hier eine Küche betreibt, hat neben der Lebensmittel­überwachung einen zweiten Adressaten: die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, die das Kanalnetz betreiben. Sie verlangen für Küchenabwässer aus Küchenbetrieben in der Regel eine Vorbehandlung durch einen Fettabscheider, nehmen in unregelmäßigen Abständen Abwasserproben bei gewerblichen Betrieben und haben in einem Merkblatt (Stand Juli 2021) festgehalten, was ein Betreiber dafür zu organisieren hat. Nichts davon übernimmt ein Reinigungsdienst. Gerade deshalb lohnt es sich, die Grenze zwischen Ihren Pflichten und unserem Auftrag vor dem ersten Einsatz schriftlich zu ziehen.

Was die Wirtschaftsbetriebe Duisburg vom Küchenbetrieb verlangen

Das Merkblatt für Fettabscheider nennt als Betriebe, in denen regelmäßig fetthaltiges Abwasser anfällt, Gaststätten, Hotels, Kantinen, Großküchen, Metzgereien und Imbisse, aber auch Ausgabeküchen, in denen Rücklaufgeschirr gespült wird. Ob ein Betrieb im Einzelfall auf einen Abscheider verzichten darf, entscheiden die Wirtschaftsbetriebe anhand der Unterlagen des Betreibers.

Der Betrieb der Anlage ist Sache des Betreibers: Entleerung und Reinigung mindestens einmal im Monat, vorzugsweise alle zwei Wochen durch einen Fachbetrieb, dazu Wartung, Inspektion und ein Betriebstagebuch. Die Abwasser­beseitigungs­satzung in der ab 1. Januar 2026 gültigen Fassung verbietet außerdem, pflanzliche und tierische Öle und Fette einzuleiten, und verlangt, dass Probenahmeschächte und Vorbehandlungsanlagen immer frei zugänglich sind. Beides berührt die Reinigung: Was ins Wischwasser darf und wohin es geht, legen Sie als Betreiber fest, und vor dem Abscheider und seinem Schacht darf nichts abgestellt werden.

Wo unser Auftrag endet: Abscheider, Abluft und Flächen mit Lebensmittelkontakt

Gastronomiereinigung heißt bei uns zuerst: Gastraum, Eingang, Gästetoiletten, Personalraum, Lager und Flure. Im Thekenbereich übernehmen wir Böden, Fronten und Ablagen ohne Kontakt zu Speisen und Getränken; Arbeitsflächen, Zapfanlage, Kaffeemaschine und Spülbereich bleiben beim Team, es sei denn, Sie legen etwas anderes fest. Böden und Wände der Küche abseits der Geräte kommen nur dann in den Plan, wenn Sie den Umfang bestimmen und die Küche in dieser Zeit frei ist.

Nicht in unseren Auftrag gehören der Fettabscheider, der Probenahmeschacht und der Raum, in dem die Anlage steht, soweit er zu ihr gehört, ebenso Abluft, Fettfilter, Geräte und alle Flächen mit Lebensmittelkontakt. Ihre Eigenkontrolle und Ihr Hygienekonzept bleiben bei Ihnen; wir ersetzen keine Prüfung, kein Betriebstagebuch und keine Abwasserprobe. Eine Zusage zur Lebensmittelhygiene geben wir nicht, weil sie von Anlagen und Abläufen abhinge, die wir nicht anfassen.

  • Gastraum mit Böden, Tischen, Stühlen und Fensterbänken
  • Thekenbereich: Böden, Fronten, Ablagen ohne Lebensmittelkontakt
  • Gäste- und Personaltoiletten
  • Eingang, Flure, Personalraum, Lagerräume
  • Küchenböden und -wände abseits der Geräte, nur nach Ihrer Festlegung
  • Nicht enthalten: Abscheider, Abluft, Fettfilter, Geräte, Arbeitsflächen für Speisen

Die Küchenordnung als Anlage zum Reinigungsplan

Das Merkblatt gibt Betreibern Hinweise für den Alltag: Spülgut, Kochutensilien, Maschinen und Flächen sollen trocken vorgeräumt werden, damit möglichst wenig Fett und Feststoffe ins Abwasser gelangen; Reinigungsmittel und Klarspüler sollen sparsam eingesetzt und stark saure Mittel möglichst gemieden werden; biologische Zusätze zur Selbstreinigung des Abscheiders sind nicht zulässig; Lebensmittel- und Getränkereste gehören nicht ins Abwasser. Das sind Hinweise an Sie als Betreiber. Machen Sie sie zur Hausregel, gelten sie für jeden, der in Ihren Räumen reinigt, also auch für uns.

Wir bitten deshalb vor dem ersten Einsatz um eine kurze Küchenordnung als Anlage zum Plan: welche Abläufe für Wischwasser freigegeben sind, welche Mittel Ihr Hygienekonzept ausschließt, wohin Getränkereste und Eis aus dem Thekenbereich gehen, welche Flächen der Küche überhaupt zu unserem Auftrag gehören. Wir halten uns an diese Vorgaben; was darin nicht steht, fragen wir, bevor wir es anfassen.

Kantine, Imbiss, Restaurant: drei Duisburger Zuschnitte

Eine Betriebskantine hat eine Ausgabeküche mit Rücklaufgeschirr und einen Speiseraum, der zwischen den Essensschichten frei wird. Unser Teil ist der Speiseraum mit Tischen und Böden, dazu Flure und Sanitärbereiche, in den Lücken zwischen den Schichten oder nach der letzten Ausgabe; die Ausgabe selbst und die Spülküche bleiben beim Küchenteam.

Ein Imbiss besteht fast nur aus Theke, Eingang und ein paar Plätzen. Hier geht es um Böden, Fronten, Fensterflächen, die Toilette und den Streifen vor der Tür, wenn Sie ihn mitbestellen; die Fritteuse und ihre Umgebung gehören zum Küchenbereich und damit zu Ihnen. Ein Restaurant bringt Gastraum, Garderobe, Gästetoiletten, Personalraum und Lager zusammen; dort ist die Küche meist der Teil, über den am längsten gesprochen wird, und genau deshalb legen wir ihn schriftlich fest, bevor wir das Angebot schreiben.

Wonach sich das Angebot für einen Gastronomiebetrieb in Duisburg richtet

Den Aufwand bestimmen die Fläche von Gastraum, Sanitärbereichen und Nebenräumen, die Frage, ob Küchenböden und -wände dazugehören, der Grad der Verschmutzung, der gewünschte Takt, das Zeitfenster nach Betriebsschluss oder zwischen den Schichten und die Zahl der Gästetoiletten. Was Ihre Küchenordnung an Vorgaben enthält, fließt in die Planung ein. Ein Imbiss und eine Kantine mit dreihundert Mahlzeiten am Tag lassen sich nicht mit derselben Zahl beschreiben; darum gibt es von uns keinen Richtwert nach Fläche.

Das brauchen wir für Ihren Betrieb in Duisburg

  • Anschrift und Betriebsart: Restaurant, Kantine, Imbiss, Café, Bar
  • Fläche von Gastraum, Sanitärbereichen und Nebenräumen
  • Ob Küchenböden und -wände in den Auftrag sollen und wann die Küche frei ist
  • Ihre Vorgaben für Wischwasser, Abläufe und ausgeschlossene Reinigungsmittel
  • Lage von Fettabscheider und Probenahmestelle, damit nichts verstellt wird
  • Öffnungszeiten, Essensschichten und das Zeitfenster für die Reinigung
  • Zahl der Gäste- und Personaltoiletten
  • Auftraggeber: Betreiber, Pächter, Eigentümer oder Verwaltung
  • Grundriss oder Fotos, wenn vorhanden
EinsatzgebietDuisburg in Nordrhein-WestfalenDuisburg ist der Sitz von GlanzFix. Von hier aus bieten wir unsere Leistungen in sechs Städten an.
Einsatzgebiet Nordrhein-Westfalen, Duisburg hervorgehoben. Städte: Duisburg, Düsseldorf, Essen, Krefeld, Oberhausen, Mülheim an der RuhrDuisburgDüsseldorfEssenKrefeldOberhausenMülheim an der Ruhr

Fragen zu Gastronomiereinigung in Duisburg

Übernehmen Sie die Entleerung oder Reinigung des Fettabscheiders in unserer Duisburger Küche?

Nein. Das Merkblatt der Wirtschaftsbetriebe sieht dafür einen Fachbetrieb vor, mindestens monatlich, vorzugsweise alle zwei Wochen. Wir lassen die Anlage, den Probenahmeschacht und ihre Zugänge unberührt und tragen ihre Lage in den Plan ein, damit nichts davor abgestellt wird.

Reicht Ihre Reinigung, damit die Wirtschaftsbetriebe bei einer Abwasserprobe nichts beanstanden?

Das können wir nicht zusagen. Die Probe spiegelt Ihre Küche, Ihren Abscheider und Ihren Betrieb; wir reinigen die Bereiche außerhalb davon. Was in den Abfluss gelangt, legen Ihre Vorgaben fest, und an die halten wir uns.

Welche Teile der Küche können Sie in Duisburg überhaupt reinigen?

Böden und Wände abseits der Geräte, wenn Sie den Umfang festlegen und die Küche frei ist. Arbeitsflächen, Geräte, Abluft und alles mit Lebensmittelkontakt bleiben beim Küchenteam.

Wer legt fest, welche Reinigungsmittel in unseren Räumen verwendet werden?

Sie, über Ihr Hygienekonzept und Ihre Küchenordnung. Das Merkblatt der Wirtschaftsbetriebe rät zu sparsamem Einsatz und zum Verzicht auf stark saure Mittel. Nennen Sie uns, was ausgeschlossen ist, dann steht es im Plan.

Gilt das alles auch für eine Betriebskantine mit Ausgabeküche?

Ja, das Merkblatt nennt Ausgabeküchen mit Rücklaufgeschirr ausdrücklich. Unser Teil ist der Speiseraum zwischen den Schichten, dazu Flure und Sanitärbereiche; die Ausgabe und die Spülküche bleiben beim Küchenteam, es sei denn, Sie legen etwas anderes fest.

Was gehört bei einem Imbiss in Duisburg zur Reinigung?

Böden, Thekenfront, Fensterflächen, Toilette und Eingang, auf Wunsch der Streifen vor der Tür. Die Fritteuse, ihre Umgebung und die Arbeitsflächen bleiben bei Ihnen.

Wonach berechnet sich das Angebot für die Gastronomiereinigung in Duisburg?

Nach Fläche, Küchenanteil im Auftrag, Verschmutzung, Takt, Zeitfenster und Zahl der Toiletten. Das Ergebnis ist ein Angebot für Ihren Betrieb; mit einer Flächenformel ließe sich der Küchenanteil nicht abbilden.

Gastronomiereinigung in Duisburg anfragen

Nennen Sie uns Betriebsart, Flächen und Öffnungszeiten und sagen Sie, ob die Küche in den Auftrag soll. Wir fragen nach Ihrer Küchenordnung; dann folgt ein individuelles Angebot, in dem der Küchenanteil schriftlich festgelegt ist.

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