Anlass: Auszug oder Umbau
Gewerbeflächen werden meist geräumt, weil ein Mietverhältnis endet, ein Standort umzieht oder umgebaut wird. Dann steht ein Termin fest, zu dem die Fläche in einem bestimmten Zustand sein muss. Die Räumung wird rückwärts von diesem Termin geplant.
Was dazugehören kann
Typisch für Büro und Gewerbe sind diese Bereiche:
- Büromöbel, Regale und Einrichtung
- Lager- und Nebenräume
- Keller und Garagen
- Wohnungen und einzelne Räume, wenn gewünscht
Vorab bei Gewerbeflächen klären
Bevor geräumt wird, sollte feststehen, was nicht in die Räumung gehört: Akten und Datenträger, geleaste oder gemietete Geräte und Möbel, die dem Vermieter oder einem Vorbesitzer gehören. Diese Gegenstände nennen Sie uns vorab, damit sie ausgenommen werden.
Absprache mit dem Vermieter
Was im Mietvertrag zur Rückgabe steht, bestimmt den Zielzustand der Fläche. Wir richten die Räumung danach aus: besenrein oder weitergehend. Hilfreich ist es, wenn Sie uns die Anforderungen des Vermieters vorab nennen. Fragen zum Zustand der Fläche klären Sie am besten vorab mit dem Vermieter.
Häufige Fragen.
Welche Flächen entrümpeln Sie?
Wohnungen, Keller, Dachböden, Garagen, Büros und Gewerbeflächen.
Wie wird der Zielzustand festgelegt?
Gemeinsam mit Ihnen. Er richtet sich nach Ihrem Bedarf oder der Anforderung des Vermieters und steht im Angebot.
Wie erhalte ich ein Angebot?
Nach Angaben zu Umfang, Zugang und gewünschtem Zustand erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Entrümpelung anfragen
Nennen Sie uns Fläche, Termin und Zielzustand. Sie erhalten ein individuelles Angebot.

